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Tagesordnungspunkt 2.

Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
a) Bildung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume
b) Bildung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
c) Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlorgane sowie die bestellten Hilfskräfte

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